Neuerung im Januar 2024: E-Rezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab Januar 2024 ist das Ausstellen von E-Rezepten für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

  1. Für das Ausstellen eines E-Rezeptes muss ausnahmslos vorher die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden.
  2. Nach Ausstellen des E-Rezeptes gehen Sie mit der Versichertenkarte zur Apotheke Ihres Vertrauens und erhalten dort Ihr Medikament. Der gesamte Vorgang ist papierlos.
  3. Privatversicherte sind von dieser Regelung vorerst ausgenommen.
  4. Hilfsmittel sind vom E- Rezept nicht betroffen.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Einen guten Start ins Jahr 2024 wünscht Ihnen Ihre Hausarztpraxis Karola Lang-Beckmann!