Liebe Patientinnen und Patienten,
ab Januar 2024 ist das Ausstellen von E-Rezepten für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Für das Ausstellen eines E-Rezeptes muss ausnahmslos vorher die Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden.
- Nach Ausstellen des E-Rezeptes gehen Sie mit der Versichertenkarte zur Apotheke Ihres Vertrauens und erhalten dort Ihr Medikament. Der gesamte Vorgang ist papierlos.
- Privatversicherte sind von dieser Regelung vorerst ausgenommen.
- Hilfsmittel sind vom E- Rezept nicht betroffen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Einen guten Start ins Jahr 2024 wünscht Ihnen Ihre Hausarztpraxis Karola Lang-Beckmann!